WINTERAUSRÜSTUNGSPFLICHT

Die vergangenen Tage brachten einen Temperatursturz und in höheren Lagen vereinzelt bereits winterliche Verhältnisse. Der Herbst ist also endgültig da und man muss jederzeit mit ersten Schneefällen rechnen.

Die situative Winterausrüstungspflicht gilt zwar erst ab 1. November, dennoch sollte man schon jetzt daran denken, das Auto 'winterfit' zu machen. Denn Sommerreifen können nicht nur auf Schneefahrbahn zu Problemen führen – ihre Eigenschaften sind ganz generell auf wärmere Temperaturen ausgelegt.
Kommen Sommerreifen wenn es sehr kalt ist zum Einsatz, lässt der Griff deutlich nach. Die Folgen: Verlängerung des Bremsweges auf nasser und glatter Fahrbahn sowie schlechtere Seitenführung in Kurven. Auf Schneefahrbahn kann der Bremsweg mit Sommerreifen sogar doppelt so lang sein wie mit Winterreifen. Die Gummimischung von Winterreifen ist hingegen speziell auf die kalte Jahreszeit ausgerichtet.

Pkw- und Klein-Lkw-Lenker haben bei winterlichen Fahrbedingungen folgende zwei Möglichkeiten:

  • 1. Winterreifen
    Bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Autofahrer sollten regelmäßig die Wetterberichte verfolgen. Einfache Straßennässe beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden und dann gilt die Winterreifenpflicht.

Kennzeichnung anerkannter Winterreifen
Als Winterreifen werden gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.' oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm Profiltiefe aufweisen. Das gilt auch für so genannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

2. Sommerreifen mit Schneeketten
Als Alternative zur Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Die Ketten sind auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im Kofferraum mitführen.

Anhängerbetrieb

Im Gesetz (KFG) besteht kein ausdrückliches Verbot, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu benützen (und umgekehrt). Dies gilt sowohl für leichte ungebremste als auch für schwere (gebremste) Anhänger. Hinsichtlich Spikes gibt es aber die Vorschrift, Anhänger mit gleichartigen Reifen wie das Zugfahrzeug auszurüsten. Der ÖAMTC empfiehlt, im Zweifel an einem Anhänger, der nicht nur im Sommerhalbjahr genützt wird, eher Winter- oder Ganzjahresreifen zu verwenden.

Vor dem Umstecken muss die Funktionstüchtigkeit der Winterreifen überprüft werden. Die Profiltiefe muss die ganze Saison über mindestens vier Millimeter betragen. Wenn Risse oder andere Schäden zu erkennen sind, ist es Zeit für einen Reifenneukauf. Eine Investition in die Sicherheit, die sich in jedem Fall lohnt. Hat das Fahrzeug Reifen mit direkt messenden Reifendrucksensoren, die in den Felgen verbaut sind, sollte man darauf achten, dass auch die Felgen der Winterreifen über entsprechende Sensoren verfügen.
Steckt man nicht selbst um, sollte man im Übrigen so bald wie möglich einen Termin ausmachen. Erfahrungsgemäß sind die Werkstätten im Herbst schnell ausgebucht, was das Reifenwechseln betrifft.

Quelle: ÖAMTC